Teilnahmebedingungen zu Gymnathlon
1. Präambel
1.1. Das Sportangebot von Gymnathlon bei einem Sportkurs beinhaltet anstrengende körperliche Aktivitäten wie Laufen, Sprinten, Werfen und Springen und ist für Kinder im Alter von 2,5 bis 11 Jahren geeignet.
1.2. Das angemeldete Kind muss in guter körperlicher Verfassung sein und darf nicht unter Bedingungen leiden, die eine sichere Teilnahme an dem Sportkurs verhindern würden.
1.3. Eltern und Kinder werden dringend gebeten, sich vor der Teilnahme an dem Sportkurs mit ihrem zuständigen Arzt zu beraten ob sich das Kind sicher daran beteiligen kann.
1.4. Aufgrund der anstrengenden körperlichen Aktivitäten und der Beteiligung anderer Kursteilnehmer ist der Sportkurs mit körperlichen Risiken verbunden. Solche inhärenten Risiken umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Begegnungen mit Hindernissen und ausrüstungsbedingte Gefahren oder Probleme, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden.
2. Rechtsform
2.1. Veranstalter des jeweils vom Teilnehmer am Sportkurs ausgewählten Sportangebotes ist der Verein Gymnathlon SV, ZVR 1381364473, 1230 Wien, Franz-Heider-Gasse 1A/B7, in weiterer Folge Gymnathlon.
3. Anmeldung
3.1. Der Teilnehmer hat sich für das von ihm ausgewählte Sportangebot mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular über die Webseite www.gymnathlon.at anzumelden. Dazu sind sein vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon-/E-Mail-Adresse sowie eine Notfallkontaktperson anzugeben. Die Buchung stellt in jedem Fall einen verbindlichen Vertragsabschluss dar und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des Kursbeitrags.
3.2. Ist der Teilnehmer nicht volljährig oder nicht geschäftsfähig, so hat die Anmeldung durch seinen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Dieser tritt allfälligen Pflichten des Teilnehmers, insbesondere der Teilnahmegebühr zu ungeteilten Hand bei.
3.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für dieses Sportangebot zur Vorschreibung gelangten Trainings-/ Übungsgebühr unmittelbar nach Registrierung zu begleichen. Der Preis des Sportangebots kann sich während seiner Laufzeit ändern. Trotzdem gilt jedoch immer der Preis, welcher zum Zeitpunkt der Registrierung aktuell ist. Dabei kann im Nachhinein keine Rückerstattung für einen bereits geleisteten Teil verlangt werden.
3.4. Zur Bestätigung seiner Teilnahmeberechtigung am ausgewählten Sportangebot erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung zum Sportkurs. Diese hat der Teilnehmer mitzunehmen und auf Aufforderung vorzuweisen.
3.5. Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er für die Dauer des Sportkurses bzw. des von ihm gewählten Sportangebots außerordentliches Mitglied des Vereins Gymnathlon ist (Statuten abrufbar im Internet auf der Homepage www.gymnathlon.at). Der Mitgliedsbeitrag für diese außerordentliche Mitgliedschaft ist in der Teilnahmegebühr bereits inkludiert. Mit dieser außerordentlichen Mitgliedschaft sind keine weiteren Pflichten verbunden. Nach Ablauf des Sportkurses bzw. der von ihm gewählten Sportangebots erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
4. Rücktritts- und Widerrufsrecht
4.1. Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen zu widerrufen.
4.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer seinen Namen, seine Anschrift und, soweit verfügbar, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4.3. Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerruft, sind alle Zahlungen, die vom Teilnehmer erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4.4. Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Widerruf dieses Vertrags mitgeteilt wird, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
5. Stornobedingungen – Gymnathlon Baby, Junior, Sportmix und Active
5.1. Die Stornierung der Teilnahme am Sportkurs ist ausschließlich über das Formular auf der Webseite www.gymnathlon.at/storno möglich.
5.2. Bei Stornierung durch den Teilnehmer werden folgende Stornogebühren zur Zahlung fällig:
• Stornierung bis 48 Stunden nach der 1. Trainingseinheit: kostenfrei
• Stornierung bis 48 Stunden nach der 2. Trainingseinheit: 15% der Kursgebühren
• Stornierung bis 48 Stunden nach der 3. Trainingseinheit: 30% der Kursgebühren
• Stornierung bis 48 Stunden nach der 4. Trainingseinheit: 45% der Kursgebühren
• Stornierung bis 48 Stunden nach der 5. Trainingseinheit: 60% der Kursgebühren
• Stornierung ab 48 Stunden nach der 5. Trainingseinheit: 100% der Kursgebühren
5.3. Zur Bestimmung der Höhe der Stornogebühr ist die Anzahl der durchgeführten Trainingseinheiten seit der Anmeldung des Teilnehmers für den Sportkurs maßgeblich, unabhängig davon, ob der Teilnehmer daran teilgenommen hat.
5.4. Wenn das Alter des Teilnehmers die für den Sportkurs vorgeschriebene Altersgrenze nicht erreicht, wird bei Stornierung eine zusätzliche einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40€ abgezogen.
5.5. Bei einer weiteren Teilnahme im zweiten Semester sind folgende Stornogebühren zur Zahlung fällig:
• Stornierung bis zu 48 Stunden vor der ersten Einheit des zweiten Semesters: kostenfrei
• Stornierung ab 48 Stunden vor der ersten Einheit des zweiten Semesters: 100% der Kursgebühren
6. Stornobedingungen – Gymnathlon Camp
6.1. Die Stornierung der Teilnahme am Sportkurs kann nur schriftlich per E-Mail an info@gymnathlon.at erfolgen.
6.2. Bei Stornierung durch den Teilnehmer werden folgende Stornogebühren zur Zahlung fällig:
• Stornierung bis 61 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
• Stornierung bis 31 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühren
• Stornierung ab 30 Tage vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühren
7. Kursbedingungen
7.1. Die Teilnahme am Sportangebot hat jedenfalls persönlich zu erfolgen und eine Weitergabe der Anmeldebestätigung an eine dritte Person ist jedenfalls unzulässig und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem belegten Sportangebot.
7.2. Der Teilnehmer hat die Anmeldebestätigung bzw. ihm von Gymnathlon allenfalls zur Verfügung gestellten Gegenstände gegen Missbrauch anderer Personen bzw. gegen Verlust und Diebstahl zu schützen. Bei Verlust und Diebstahl hat der Teilnehmer dies umgehend der jeweiligen Betreuung zu melden.
7.3. Das Sportangebot findet an den jeweiligen Tagen in der jeweils angeführten Sportstätte statt.
7.4. Gymnathlon hat das Recht, eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl des jeweiligen Sportangebotes zu bestimmen. Bei einer Überbelegung des belegten Sportangebotes hat Gymnathlon das Recht, die Anmeldung zurückzustellen bzw. ein Ersatz-Sportangebot anzubieten. Sollte der Teilnehmer dieses annehmen, verbleibt die allenfalls bereits bezahlte Teilnahmegebühr bei Gymnathlon als Teilnahmegebühr für das ErsatzSportangebot, widrigenfalls diese zurückerstattet wird. Bei einer Unterbelegung des gewählten Sportangebots hat Gymnathlon das Recht, das Sportangebot entschädigungslos abzusagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Im Falle einer derartigen Absage kann Gymnathlon aber ein Ersatz-Sportangebot anbieten. Sollte der Teilnehmer dieses annehmen, verbleibt die bereits bezahlte Teilnahmegebühr bei Gymnathlon als Teilnahmegebühr für das Ersatz-Sportangebot.
7.5. Falls das Sportangebot kurzfristig abgesagt werden muss, bemüht sich Gymnathlon, rechtzeitig alle betroffenen Teilnehmer telefonisch, via SMS oder E-Mail davon in Kenntnis zu setzen. Sollte das Sportangebot – aus welchem Grund auch immer – für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden müssen, ist Gymnathlon berechtigt, die Dauer des Sportangebots dementsprechend zu verlängern. Sollte der Teilnahmeort vor oder während des Sportangebotes dauerhaft unbenutzbar werden, wird Gymnathlon versuchen, einen gleichwertigen Ersatzort zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, ist Gymnathlon berechtigt, das Sportangebot bzw. die noch verbliebende restliche Dauer abzusagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr aliquot rückerstattet.
7.6. Der Teilnehmer wird zu den Trainingseinheiten in der angeführten Sportstätte pünktlich und bereits umgezogen und zwar in Turngewand, Hallenschuhe samt gefüllter Trinkflasche erscheinen, widrigenfalls kann das Sportangebot auch ohne seine Anwesenheit stattfinden.
7.7. Die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers sind während der Dauer des Sportangebots auf der Sportstätte nicht anwesend. Ausgenommen hiervon sind die Kursprogramme bei denen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter als Kursteilnehmer teilnehmen.
7.8. Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine von ihm zu vertretende Nichtteilnahme am Sportangebot (bspw. Nichterscheinen zum Termin, Nichtbeibringung einer ärztlichen Bestätigung, Ausschluss wegen Fehlverhaltens – bspw. Weitergabe Anmeldebestätigung, Nichtbeachtung/-befolgung Anweisungen) zu keiner, auch nicht anteiligen Refundierung der bezahlten Teilnahmegebühr oder Reduktion der bestehenden Zahlungspflicht führt.
7.9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen von Gymnathlon oder der jeweiligen Sportbetreuung Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung, Beschädigung oder Verletzung von ihm oder Dritten oder Gegenständen führen kann, widrigenfalls kann der Teilnehmer vom betroffenen Sportangebot und/oder dem gesamten Sportkurs ausgeschlossen werden.
8. Haftung
8.1. Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Teilnahme am gesamten Sportangebot der Gymnathlon auf eigene Gefahr erfolgt und Gymnathlon und/oder seiner Sportbetreuung nicht für allfällige aus seiner Teilnahme daran resultierenden Personen- und/oder Sachschäden welcher Art immer haftet, insbesondere Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle, sei es vor, während oder nach der Teilnahme an dem belegten Sportangebot oder sei es bei der Zu- und Abreise zu diesen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Gymnathlon oder ihr zuzurechnenden Personen vorliegt.
8.2. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass durch die Teilnahme an dem obenstehend angeführten Sportangebot eine Gefährdung seiner körperlichen Integrität möglich ist. Der Teilnehmer hat dieses Risiko abgewogen und akzeptiert dieses ausdrücklich mit seiner Teilnahme an dem Sportangebot. Weiters verzichtet er in diesem Umfang auch auf allfällige Ersatzansprüche gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. Veranstalter des Sportangebots im Falle einer derartigen Ansteckung, sofern diese oder die ihm zuzurechnenden Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
8.3. Dem Teilnehmer ist bekannt und er nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass seitens Gymnathlon für die Teilnehmer am Sportkurs keine gesonderte Unfall- oder Haftpflichtversicherung für mögliche aus der Teilnahme entstehende oder von ihnen verursachte Schäden besteht bzw. abgeschlossen wurde, sodass sich der Teilnehmer erforderlichenfalls diesbezüglich selbst entsprechend zu versichern hat.
8.4. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass allen Teilnehmern aufgrund der mit dem Sportangebot allenfalls verbundenen erheblichen körperlichen Belastung eine sportärztliche Untersuchung vor Beginn der Teilnahme am Sportangebot empfohlen wird. Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung bzw. bei der Online-Anmeldung mit Anklicken der Teilnahmebestätigung bzw. mit „kostenpflichtig bestellen“ bestätigt der Teilnehmer, dass er die körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am belegten bzw. ausgewählten Sportangebot jedenfalls erbringt und verpflichtet sich, auf Aufforderung von Gymnathlon oder der jeweiligen Sportbetreuung eine entsprechende ärztliche Bestätigung beizubringen oder einen Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen, widrigenfalls kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Sportangebot bis zur Beibringung einer unbedenklichen ärztlichen Bestätigung ausgeschlossen werden.
9. Hausordnung
9.1. Das Betreten des Schulgebäudes ist ausschließlich 10 Minuten vor Trainingsbeginn und bis zu 5 Minuten nach Trainingsende gestattet. Während der Trainingszeit ist es Begleitpersonen nicht gestattet, sich im Schulgebäude aufzuhalten. Des Weiteren ist es untersagt, das Schulgebäude mit Kinderwagen, Rollern, Fahrrädern, Hunden usw. zu betreten. Darüber hinaus ist das Essen im Turnsaal und in den Umkleidekabinen strengstens untersagt.
9.2. Insbesondere verpflichtet sich der Teilnehmer, die Sportstätte samt Nebenbereichen (bspw. Eingangsbereich, Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten) bzw. darin befindlicher Gegenstände pfleglich zu behandeln bzw. im ordnungsgemäßen Zustand zu halten, die für die Sportstätte bestehende Hausordnung, insbesondere hinsichtlich bestehender Rauch- und Alkoholverbote sowie Verhalten im Brandfall, sowie die geltenden Jugendschutzbestimmungen, einzuhalten, und haftet gegenüber Gymnathlon oder dem Eigentümer der Sportstätte oder des beschädigten Gegenstandes für jede von ihm oder ihm zuzurechnenden Personen verursachte Beschädigung, Zerstörung oder erhebliche bzw. ekelerregende Verschmutzung der Sportstätte samt Nebenbereichen bzw. darin befindlichen Gegenständen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiters, Gymnathlon oder der jeweiligen Sportbetreuung von jedem Schaden – auch wenn der Teilnehmer zur Beseitigung selber verpflichtet ist – unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10. Datenschutz
10.1. Der Teilnehmer stimmt der Verarbeitung bzw. Speicherung, Erfassung, Verwendung, Übermittlung oder Überlassung seiner personenbezogenen Daten und zwar, seines Namens, Geschlechts, Anschrift und Geburtsdaten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie seines Notfallkontaktes beim Verein Gymnathlon zu Zwecken der Vertragserfüllung (worunter auch Informationen zu weiteren Sportkursen und Sportangeboten fallen) ausdrücklich zu.
10.2. Der Teilnehmer stimmt einer allfälligen Herstellung sowie Veröffentlichung, Verbreitung Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung der von diesem im Rahmen seiner Teilnahme am jeweiligen Sportkurs bzw. jeweiligem Sportangebot (worunter auch die Vor-, Nachbereitungs- und Reisezeit zu verstehen ist), durch den Verein Gymnathlon, durch Gymnathlon Franchisenehmer, durch ausländische Gymnathlon Gesellschaften, oder dem jeweiligen Fotografen hergestellten Fotografien oder sonstige Bild-/Tondokumente zu, sofern damit keine berechtigten Interessen des Dienstnehmers am eigenen Bild betroffen sind (dies ist dann jedenfalls nicht der Fall, wenn der Teilnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit fotografiert wird), und übertragen in diesem Umfang die ihm zustehenden diesbezüglichen (Verwertungs) Rechte unentgeltlich an den Verein Gymnathlon, an Gymnathlon Franchisenehmer, internationale Gymnathlon Gesellschaften, bzw. dem jeweiligen Fotografen dieser Bilder. Diese Zustimmung gilt insbesondere auch für die Verwertung und Verwendung dieser Fotografien, Bild-/Tondokumente, insbesondere deren Veröffentlichung für (auch kommerzielle) Werbezwecke von Gymnathlon und/oder seiner Sponsoren oder Förderer, welcher Art und in welchen (Bild- und Ton) Formaten auch immer, bspw. auf der eigenen Homepage, veröffentlichten (Medien) Berichten oder sonstigen Druckwerken oder Medien (auch in elektronischer Form bzw. in Sozialen Medien).
11. Weitere Bestimmungen
11.1. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die in dem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
11.2. Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und anstelle dieser treten wirksame oder durchführbaren Bestimmungen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
11.3. Es gilt österreichisches Recht.
Gymnathlon, Mai 2025